Das Wirrwar um die Baulast
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers. Beispiele hierfür sind u.a. eine Abstandsflächenbaulast, eine Erschließungsbaulast, eine Stellplatzbaulast oder auch eine Übergangsbaulast.
Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis geführt, auf das, bei Vorhandensein, in jedem Immobilienkaufvertrag hingewiesen wird.
Tipps zu Baulasten und mehr Informationen hierzu erhalten Sie auf unserem BLOG.