Der schlimmste Fall und wie Sie sich absichern

Der schlimmste Fall und wie Sie sich absichern

Die Schattenseiten des Lebens

Ich würde Ihnen den folgenden Beitrag gerne ersparen. Das Leben könnte so schön sein: das junge glückliche Paar kauft sich eine Immobilie, man richtet sich schön ein, die Kinder bereichern den Alltag, man schmiedet Zukunftspläne und freut sich am Leben. Doch leider spielt das Leben nicht immer auf der Sonnenseite, Licht und Schatten können nah beieinander liegen. Deshalb ist es besonders wichtig beim Erwerb einer Immobilie auch an unangenehme Dinge zu denken, den sog. worst case, um sich gegenseitig abzusichern. Eine bösartige Erkrankung des Partners mit einhergehender Pflege oder gar das plötzliche Ableben durch einen Unfall ist an sich schon eine Tragödie, die man absolut niemand wünschen mag. Die damit verbundenen psychischen Belastungen und sonstigen Auswirkungen auf den bislang gelebten Alltag sind für die meisten zum Glück in weiter Ferne. Wenn durch mangelnde Absicherung aber auch noch finanzielles Ungemach droht, da möchte ich gar nicht weiterdenken – und Sie sicher auch nicht. Das müssen wir aber leider.

 

Sichern Sie sich und Ihre Liebsten ab

Die eigene und gegenseitige Absicherung empfiehlt sich daher bereits mit dem gemeinsamen Erwerb einer Immobilie zu regeln. Ein ausführliches Gespräch mit einem Versicherungsfachmann Ihres Vertrauens, beispielsweis bei meinen Büronachbarn von der albfinanz GmbH, hilft Ihnen hier sicher weiter. Sie werden über die Möglichkeiten von Berufsunfähigkeitsversicherungen aufklären, die einspringt, wenn Ihnen krankheitsbedingt die Ausübung des Berufes nicht mehr möglich ist und das Einkommen zur Finanzierung des Hauses oder der Wohnung wegfällt. Die finanzielle Absicherung bei plötzlichem Tod des Partners, sofern er Allein- oder Hauptverdiener ist, sollte mittels einer Risikolebensversicherung erfolgen, um den Hinterbliebenen die Weiterbedienung des Immobiliendarlehens zu ermöglichen und sonstige laufenden Kosten abzufangen.  Auch eine Kreditausfallversicherung ist denkbar, sollte aber genau kalkuliert werden. Darüber hinaus sollten Sie auch frühzeitig an eine umfassende Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung nachdenken und sich beraten lassen. Dies kann Ihnen viel Bürokratie und Zeit ersparen.

 

Lösungen auch für Nichtverheiratete

Sollten die Immobilienerwerber nicht verheiratet sein, sollten unbedingt schon im Vorfeld erbrechtliche Vorkehrungen getroffen werden. Sind diese nämlich nicht getroffen, gelten im Falle des Todes des Partners die gesetzlichen Erbregelungen, d.h. die nächsten Verwandten erben den Teil der Immobilie, der Partner und Miteigentümer geht gänzlich leer aus. Auch wenn der Partner in einem Erbvertrag schon bedacht ist, erben Eltern oder Kinder einen Pflichtteil, auf den nur im Einvernehmen verzichtet werden kann. Hilfsweise können daher auch bereits im Vorfeld umfassende Nießbrauchrechte im Grundbuch abgesichert werden, um weiterhin in der Immobilie leben zu können. Hier hilft ein Fachanwalt oder der beurkundende Notar. Wem das aber schon zu kompliziert erscheint, sollte einfach zum Standesamt gehen.

 

Und nun meine 5 Tipps für den schlimmsten Fall:

  1. Lassen Sie sich für die Absicherung umfassend beraten
  2. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung und
  3. eine Risikolebensversicherung sollten das mindeste sein
  4. Besprechen Sie mit Ihrem Partner und einem Fachmann die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht
  5. Bleiben Sie gesund

Wenn Sie noch unsicher sind, ob Sie und Ihre Familie richtig abgesichert sind – sehr gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung. Telefon 07121-310024 oder landgraf@landgraf-immo.de.

Wenn Sie jemanden kennen, die sich gerade mit einem Immobilienerwerb beschäftigen, so senden Sie ihm diesen Artikel doch einfach zu. Gerne unterstütze ich und biete eine Hilfestellung an.

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Ihr Immobilienmakler Christoph Landgraf