Was gibt’s Neues 2022?
Neues für Eigentümer und Erwerber
Auch im Jahr 2022 stehen für Eigentümer und Erwerber von Wohnungen und Häusern einige Neuerungen an. So laufen bereits Ende Januar 2022 die Förderung des KfW-Effizienzhausstandard 55 aus. Anträge für einen Neubau in diesem Standard können nur noch bis zum 31.01.2022 gestellt werden. Förderfähig sind danach nur noch der Neubau von einem Effizienzhaus 40 oder noch besser dem KfW-Effizienzhaus Plus. Hier erhält der Bauherr oder Erwerber entsprechende Tilgungs- oder Investitionszuschüsse. Die frei gewordenen Mittel sollen der Sanierung im Bestand zugutekommen. Für Neubauten, aber auch umfangreiche Dachsanierungen, gelten in Baden-Württemberg seit dem 01.01.2022 (Nicht-Wohngebäude), bzw. dem 01.05.2022 (Wohngebäude), die Pflicht zur Installation von Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen. Für Eigentümer von Wohneigentum ist wichtig zu wissen, dass die Corona-Regelungen im WEG-Recht verlängert wurden. Diese sehen u.a. vor, dass der zuletzt bestellte Verwalter auch ohne entsprechende Beschlüsse im Amt bleibt und die Wirtschaftspläne weiterhin gelten. 2022 steht auch wieder im Zeichen des Zensus. Hierbei werden sowohl Angaben zur Bevölkerung als auch zum Wohnungs- und Gebäudebestand erhoben, sowie die Wohnsituation der jeweiligen Haushalte ermittelt.
Neues für Vermieter
Einige Neuerungen stehen auch für Immobilieneigentümer, die Ihre Wohnungen oder Häuser vermieten an. Die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes führt dazu, dass die generelle Umlagefähigkeit von TV-Anschlüssen über die Nebenkostenabrechnung nicht mehr möglich ist. Gemeinschaftliche SAT-Anlagen sind demnach auch nicht mehr über die Betriebskosten auf Mieter umlegbar. Für Bestandskunden gelten allerdings entsprechende Übergangsfristen. Ebenfalls reformiert wurde das Mietspiegelrecht. Mieter und Vermieter sind hierbei verpflichtet, an regelmäßig durchgeführten Umfragen teilzunehmen, um bei der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln rechtssichere und fundierte Vergleichsmieten zu erhalten. Diese Reform tritt zum 01.07.2022 in Kraft.
Und für Immobilienprofis?
Für unsere Zunft stehen (noch) keine direkten Neuregelungen an. Viel Kleinkram hier und dort. Für Immobilienverwalter allerdings kann sich eine große Chance ergeben. So sieht das Wohnungseigentumsgesetz ab Ende 2022 vor, dass Eigentümergemeinschaften das Recht auf einen zertifizierten Verwalter haben. Verwalter müssen dafür bei der Industrie- und Handelskammer eine Prüfung ablegen, die rechtliche, kaufmännische und technische Kenntnisse nachweisen soll. Das Gesetz ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Regelmäßige Leser meiner Beiträge wissen ja, dass ich eine ebensolche Zugangsvoraussetzung für Immobilienmakler sehr befürworte.
Wenn Sie noch unsicher sind, was die einzelnen Regelungen für Sie bedeuten – sehr gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung. Telefon 07121-310024 oder landgraf@landgraf-immo.de.
Wenn Sie jemanden kennen, der sich gerade Gedanken macht seine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, so senden Sie ihm den Beitrag doch einfach zu. Ich finde ihm den einen Dritten.
Ihr Immobilienmakler Christoph Landgraf