Wie läuft es denn bei den Nachbarn mit den Maklern?

Wie läuft es denn bei den Nachbarn mit den Maklern?

Sommer, Sonne, Maklerschein?

Die Wärme ist zurück, der Sommer kommt und man verreist auch mal wieder gerne in nahe und ferne Länder. Da schauen Sie sicherlich auch mal in die Auslagen der örtlichen Makler oder Ihnen fallen wenigstens die Schilder „se vende“, „a vendre“ oder „for sale“ auf. Sie wissen ja, in Deutschland darf quasi jeder Immobilienmakler werden (s. Blog 5 und 25). Doch wie sieht dies in anderen Ländern aus? Gibt es auch hier keine hohen Hürden oder ist gar ein Hochschulabschluss vonnöten?

Österreich und Schweiz, Italien und Spanien

In den beiden wärmeren bei Deutschen beliebten Ländern, Italien und Spanien, bieten sich für Immobilienmakler keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen, ebenso bei unseren neutralen Nachbarn in der Schweiz. Für spanische Makler bietet sich die Möglichkeit sich in der Berufskammer einzutragen (Agente de la Propiedad Inmobiliaria, kurz API), deren Mitglieder über Grundkenntnisse im Immobilienrecht und eine Haftpflichtversicherung verfügen. In Österreich hingegen ist der Maklerberuf „reglementiertes“ Gewerbe, d.h. hier wird es wird eine entsprechende Ausbildung vorausgesetzt.

Frankreich, Dänemark und Großbritannien

In Frankreich hingegen müssen Makler ein Jura-Studium und daran anschließend sogar noch eine Ausbildung bei einem Notar absolvieren. Sie sind nicht nur als Immobilienvermittler tätig, sondern erbringen darüber hinaus auch juristische Dienstleistungen. Zu ihren Aufgaben zählt die genaue Prüfung der Eigentumsrechte und die korrekte Ausarbeitung des Kaufvertrags. Wer in Dänemark als Makler tätig sein will, muss eine aufwendige staatliche Fach- und Eignungsprüfung bestehen. Die meisten Vermittler absolvieren deshalb ein Maklerstudium. Alternativ verfügen sie über eine kaufmännische Ausbildung und belegen mehrjährige Fortbildungskurse im Abendstudium. Makler auf der britischen Insel haben mindestens eine kaufmännische Ausbildung absolviert und sich anschließend eine Zusatzqualifikation zum Immobilienvermittler erworben. Viele verfügen über ein abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Studium. Eine Besonderheit besteht im Königreich: die Makler müssen sich für eine Seite entscheiden. Entweder arbeiten sie für den Verkäufer (Estate Agent) oder für den Käufer (Relocation Agent).

Und nun meine 5 Tipps zum Erwerb bei Immobilien im Ausland:

  1. Informieren Sie sich über die jeweiligen Märkte vor Ort
  2. Beachten Sie die jeweiligen Gepflogenheiten vor einer Besichtigung, oft sind private Verträge (auch mündliche!) rechtlich bindend
  3. Denken Sie an die Kaufnebenkosten
  4. Vergleichen Sie Angebote und Preise
  5. Berücksichtigen Sie die laufenden Unterhaltskosten

Wenn Sie noch Fragen zum Immobilienerwerb im Ausland haben – sehr gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung. Telefon 07121-310024 oder landgraf@landgraf-immo.de

Wenn Sie jemanden kennen, der sich Kauf oder Verkauf einer Immobilie im Ausland befassen muss, so senden Sie ihm diesen Artikel doch einfach zu. Gerne unterstütze ich und biete eine Hilfestellung über mein Netzwerk an.

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Ihr Immobilienmakler Christoph Landgraf