Die Vorbereitung des Notartermins – Mit Landgraf durch den Paragraphendschungel
Immer mit dem Herzen dabei
Eine richtige Herzensangelegenheit ist mir immer, dass Immobilienverkäufer und -käufer gut vorbereitet zum Notar gehen. Mein Notar ist es auch gewohnt, dass meine Kunden die Materie schon kennen und freut sich eine Beurkundung ohne große Verständnisfragen zu protokollieren. Es hat sich daher bewährt, dass im Bereich der Privatimmobilien die jeweiligen Vertragstexte vor einer notariellen Beurkundung mit den Parteien detailliert besprochen werden. Es kommt zwar vor, dass Kunden sich mit der Materie gut auskennen, z.B. Banker, Juristen oder Steuerberater, diese aber gerne mein Beratungsgespräch annehmen. Selbst ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht wollte mit mir den Kaufvertrag für eine Neubauwohnung durchgehen. Er meinte, dass ich den Inhalt seiner Frau vielleicht besser erklären könne. Und wahrscheinlich, weil er hören wollte, ob der Landgraf wirklich weiß, von was er da redet.
Juristendeutsch einfach erklärt
Wie läuft denn nun so eine Kaufvertragsbesprechung mit mir ab? Gerne treffe ich mich mit meinen Immobilienkäufern – und verkäufern bei mir im Büro oder auch bei den Kunden zu Hause. Gerne auch mit beiden Parteien zusammen, um noch eventuelle offene Punkte zu klären. Den personalisierten Vertragsentwurf habe ich schon vom Notar bekommen, der wesentliche Inhalt steht fest, wie z.B. die Immobilie, natürlich Verkäufer und Käufer, Kaufpreis, Zahlungstermin, etc. Ich gehe nun Schritt für Schritt, Paragraph für Paragraph, durch den Grundstückskaufvertrag und erläutere die wichtigsten Fachbegriffe und Schritte im Text. Im Wesentlich sind diese Kaufverträge recht einfach gestrickt und strukturiert, wenn man denn alles versteht was da so steht. Da es bei Immobilien immer um recht beträchtliche Summen geht, sollen meine Kunden ein gutes Gefühl bekommen, dass Sie vollumfänglich – auch über alle Eventualitäten – informiert sind.
Typisches Juristendeutsch wird in verständlichen Worten erläutert. Was sind Dienstbarkeiten, wann ist man geschäftsfähig, was soll das mit der Auflassungsvormerkung, was kann man warum zwangsvollstrecken, wie funktioniert das mit der Finanzierung und meinen Grundschulden? Von dem § 181 im BGB hat man schon mal gehört, auch die salvatorische Klausel ist geläufig, aber was bedeutet das nochmal? Werden Sie Kunde bei mir, dann erkläre ich das gerne!
Spezialgebiet: Bauträgerverträge
Da ich auch viel im Neubauvertrieb aktiv bin, stellen Bauträgerverträge einen besonderen Anspruch an Erläuterung. Hier sind üblicherweise der Umfang und Inhalt des Vertrages im Vergleich zu einer gebrauchten Immobilie nochmals deutlich gesteigert. Weitere Besonderheit ist natürlich, dass man als Verkäufer einen Profi hat, der solche Verträge meist schon unzählige Male geschlossen hat. Der Notar als neutrale Person hat den Vertragstext sicher ausgewogen erstellt, dennoch sollen meine Käufer hier auf der sicheren Seite sein. Auch hier nehme ich mir ausreichend Zeit und informiere die Immobilienkäufer über Besonderheiten eines Neubaukaufs, wie z.B. die Bezahlung nach Baufortschritt oder den Unterschied zum Erwerb einer Gebrauchtimmobilie. Noch eine Besonderheit bei einem Kauf vom Bauträger besteht darin, dass es sich um Verbraucherverträge handelt, d.h. dass der Vertragsentwurf dem Käufer eines Neubaus mindestens 14 Tage vor Beurkundung vorliegen muss.
Und zum Schluss meine 5 Tipps zur Vorbereitung des Notartermins:
- Lassen Sie den Vertragstext über den Makler durch den Notar mit allen relevanten und ausgehandelten Fakten erstellen
- Lesen Sie den Vertragsentwurf schon einmal durch und notieren sich Fragen
- Lassen Sie sich Ihre Fragen erläutern
- Lassen Sie den Vertrag ggf. gerne auch von Dritten prüfen
- Nehmen Sie den Entwurf auch zum Beurkundungstermin mit
Wenn Sie noch unsicher sind, wie ein Vertrag ausgewogen formuliert wird, steht Ihnen sicher ein Anwalt oder Notar gegen Gebühren zur Verfügung. Wenn Sie über mich kaufen oder verkaufen, sind die Beratungskosten inklusive – sehr gerne bin ich Für Sie da. Telefon 07121-310024
Wenn Sie jemanden kennen, der eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, so senden Sie ihm den Beitrag doch einfach zu.
Ihr Immobilienmakler Christoph Landgraf