Grundstückskaufvertrag mit Landgraf Immobilienmakler
Wir helfen Ihnen bei Ihrem Grundstückskaufvertrag.
Verkäufe von Grundstücken bzw. Immobilien müssen in Deutschland von einem Notar beurkundet werden. Der Inhalt eines Kaufvertrags wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Ein solcher Kaufvertrag ist meist nach dem gleichen Schema aufgebaut.
Wie ein Grundstückskaufvertrag aussieht und welche Tipps wir Ihnen hierfür geben können, erfahren Sie auf unserem BLOG.