Nichts geht ohne Auftrag!

Nichts geht ohne Auftrag!

Die Erneuerung der Maklerparagraphen 652 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat Klarheit geschaffen: ohne Auftrag geht im Bereich des Immobilienverkaufs für Einfamilienhäuser oder Wohnungen gar nichts. So soll die Professionalität der Marktteilnehmer und die Verbraucherrechte gestärkt werden.

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