Vererben von Immobilien
Beim Vererben von Immobilien tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist. Hier erbt zunächst der Ehepartner die Hälfte. Die andere Häfte teilen sich die direkten Nachkommen.
Das Erben von Immobilien kann oftmals zu Interessenskonflikten führen. Es gibt jedoch Möglichkeiten und Lösungen dies im Vorfeld zu vermeiden.
Wie das Vererben von Immobilien abläuft und Tipps hierzu erhalten Sie auf unserem BLOG.