Immobilie zu vererben?

Immobilie zu vererben?

Überraschung bei der Testamentseröffnung

Selten läuft es wie im Film wenn der Notar der Verwandtschaft eröffnet, dass der Großteil des Besitzes an das örtliche Tierheim und der Rest an die verwöhnende Haushälterin geht. Außerhalb der Filmwelt sieht es meist anders aus. Da würde sich eher der Erblasser wundern was nach seinem Ableben mit seinem Erbe und seinen Ahnen passiert, da er zu Lebzeiten eine klare Regelung unterlassen hat. Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Hiernach erbt zunächst der Ehepartner die Hälfte, die direkten Nachkommen, also die Kinder, teilen sich die andere. Konflikte können hier vorprogrammiert sein, insbesondere wenn die Kinder unterschiedliche Interessen mit der geerbten Immobilie verfolgen. Es gibt aber Möglichkeiten und Lösungen Streit über das Erbe im Vorfeld zu vermeiden.

 

Klare Regelungen

Es empfiehlt sich daher sein Erbe bereits zu Lebzeiten zu regeln. Wie im Einzelnen dies geschehen soll und wer bedacht wird, das muss jeder mit sich selbst klären. Je nach Familiensituation ist hier ein gewisses Geschick gefragt, in jedem Fall hilft aber reden. Je nach der Größe des Immobilienvermögen bietet sich eine Übertragung von Immobilien schon zu Lebzeiten an, um entsprechende Freibeträge bei der Steuer zu nutzen. Aber selbst wenn der wesentliche Vermögenswert des Erbes „nur“ aus dem selbst bewohnten Haus besteht, kann eine Übertragung an die eigenen Kinder sinnvoll sein, wenn ein Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen wird. Dies bedeutet, dass der Nießbrauchberechtigte über die Immobilie entscheiden kann, wie diese genutzt wird, aber nicht ohne weiteres verkauft werden kann.  Entweder wird sie weiterhin von ihm bewohnt oder stehen ihm bei einer Vermietung die Mieteinnahmen zu. Diese Übertragung mit „Makel“ eines Nießbrauchs hat auch steuerliche Vorteile, da der steuerliche Wert der Immobilie hierdurch reduziert wird.

Wenn vererbt wird, geht naturgemäß stets der traurige Akt des Ablebens voraus. Je nach Vorarbeit des Erblassers geht dann meist Immobilienvermögen auf andere Eigentümer über, die sich gut überlegen müssen was damit anzufangen ist. Hier steht der Immobilienfachmann mit Rat und Tat zur Seite. Pietät und Einfühlvermögen sind gefragt, aber natürlich auch Fachwissen, Erfahrung und Kreativität. Verschiedene Szenarien können durchgespielt werden und je nach den persönlichen Möglichkeiten und Präferenzen entschieden werden. Was ist die Immobilie wert? Soll verkauft werden und wenn ja was passiert mit dem Erlös? Soll gehalten werden und wie wird vermietet? Soll umfangreich saniert werden und anschließend verkauft oder vermietet werden?

 

Und zum Schluss meine 5 Tipps zu Immobilien vererben:

  1. Denken Sie schon zu Lebzeiten an Ihre Nachkommen
  2. Machen Sie sich Gedanken wer und wie bedacht werden soll
  3. Holen Sie sich fachlichen Rat durch Rechtsanwälte, Steuerberater, Nachlassverwalter oder Immobilienmakler
  4. Verlassen Sie sich nicht auf Familienharmonie
  5. Erbbaurecht finden Sie in einem anderen Kapitel

 

Wenn Sie noch unsicher sind, was Sie mit einer geerbten Immobilie anfangen – sehr gerne bin ich Für Sie da. Telefon 07121-310024 oder landgraf@landgraf-immo.de

Wenn Sie jemanden kennen, der eine Immobilie in Reutlingen und Umgebung geerbt hat, so senden Sie ihm den Beitrag doch einfach zu.

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Ihr Immobilienmakler Christoph Landgraf