Wie wird man Makler?

Wie wird man Makler?

Gesetzliche Voraussetzungen

Für mich war es schon immer paradox, dass praktisch jeder Immobilienmakler werden kann, sofern man nicht vorbestraft und/oder in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt. Schließlich traut ein Verkäufer einem Makler in den allermeisten Fällen seinen größten Vermögenswert an und ein Käufer verlässt sich bei der Vermittlung auf eine Person, um möglicherweise die größte Investition seines Lebens zu tätigen. Meinerseits war es daher schon immer klar, dass neben der persönlichen Eignung auch eine entsprechende Berufsausbildung für einen Immobilienvermittler dazugehören sollte. Der Gesetzgeber sieht dies allerdings trotz langjähriger intensiver Gespräche mit verschiedenen Bundesregierungen weiterhin anders. Immerhin wurde 2018, auch unter Mitwirkung des IVD, eine Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Verwalter eingeführt. Ganze 20 Stunden müssen dafür binnen drei Jahren in Seminare und Fachtagungen investiert werden. Zum Vergleich: 30 Wochenstunden betrug meine Vorlesungszeit im ersten Semester meines Studiums der Immobilienwirtschaft.

 

Keine hohen Hürden

Ich hatte ja schon in meinem Blogbeitrag zu meiner Ausbildung angemerkt, dass das Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten und die Professionalität der Branchenteilnehmer insgesamt in den letzten 20 Jahren stetig zugenommen haben. Hier hat der Markt reagiert und durch verschiedene weitere Faktoren zu einer gewissen Bereinigung und Marktverschiebung geführt. Aber lassen Sie mich zurückkommen auf die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen um als Immobilienmakler tätig werden zu dürfen. Den Erhalt der Gewerbeerlaubnis regelt der § 34c der Gewerbeordnung den man – je nach Bundesland – bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer, dem Ordnungsamt oder dem Landratsamt beantragen kann. Die Hürden diesen zu erhalten sind für den durchschnittlichen Bundesbürger sehr überschaubar – eine fachliche Eignung wird nämlich nicht vorausgesetzt. Erfragt werden ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Bestätigung des Finanzamtes. Nachgewiesen werden muss nämlich, dass man in den 5 Jahren vor Antragstellung nicht wegen einschlägiger Verbrechen (Betrug, Urkundenfälschung, Unterschlagung, Geldwäsche oder auch Untreue) verurteilt wurde, kein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Eintrag im Schuldnerregister erfolgt ist.

 

Höhere Hürden beim Immobilienverband Deutschland (IVD)

Ist die Gewerbeerlaubnis erteilt und der Gebührenbescheid bezahlt, ein niedriger vierstelliger Betrag, ist man Immobilienmakler – zumindest dem Gesetz nach. Mit gleicher Verordnung kann man auch Bauträger und Immobilienverwalter werden, letztere müssen allerdings noch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Um Mitglied in unserem Berufsverband, dem IVD, zu werden, müssen noch weitere Hürden genommen werden. Neumitglieder müssen in jedem Fall eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und Fachkenntnis nachweisen. Die Fachkenntnis kann durch eine entsprechende Aus- und Weiterbildung erbracht sein oder durch eine entsprechende Prüfung des IVD in einem Aufnahmegespräch erfolgen. Hierbei bin ich auch regelmäßig im Rahmen meines ehrenamtlichen Engagements für den IVD Süd dabei und unterstütze hier die Geschäftsstelle des IVD Süd in Stuttgart. Dies ist unser Beitrag für eine hohe Qualität der Mitglieder im IVD und ein noch größerer Beitrag zum Verbraucherschutz.

 

Und zum Schluss meine 5 Tipps zur Qualifikation und Qualität eines Immobilienmaklers:

  1. Denken Sie immer daran: Immobilien vermitteln darf (fast) jeder
  2. Lassen Sie sich Referenzen zeigen
  3. Fragen Sie den Makler nach seiner letzten Fortbildung
  4. Google-Bewertungen können gekauft werden
  5. Gehen Sie zu einem IVD-Mitglied

 

Wenn Sie noch unsicher sind, was ein Makler qualifiziert – sehr gerne bin ich Für Sie da. Telefon 07121-310024 oder landgraf@landgraf-immo.de

Wenn Sie jemanden kennen, der einen IVD-Makler in Reutlingen und Umgebung sucht, so senden Sie ihm den Beitrag doch einfach zu.

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Ihr Immobilienmakler Christoph Landgraf