Darüber sollte auch geredet werden: Haftung, Verwirkung, Vermögensschadenhaftpflicht- versicherung

Darüber sollte auch geredet werden: Haftung, Verwirkung, Vermögensschadenhaftpflicht- versicherung

Ritt auf Messers Schneide

Was passiert eigentlich, wenn der Immobilienmakler seinen Kunden falsch berät oder gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt? Ob wissentlich oder unwissentlich sei erst einmal dahingestellt, denn Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Beide Fehlverhalten können auf jeden Fall für den Makler empfindliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Strafcharakter entwickelt hierbei insbesondere ein Verstoß gegen den § 654 BGB, da hier der komplette „Maklerlohn“, also seine Provision verloren gehen kann, die „Verwirkung“. Dies kann passieren, wenn der Makler sich, anders als im Maklervertrag vereinbart, auch für die andere Partei tätig ist. Ist der Immobilienmakler, wie in Baden-Württemberg üblich, für beide Seiten tätig, muss er dies auch entsprechend offenlegen, sonst riskiert er also seine Provision. Als Mittler zwischen den Parteien muss er diese zwar zusammenführen, nach gängiger Rechtsprechung sich aber beispielsweise bei Preisverhandlungen neutral verhalten – oftmals ein Ritt auf Messers Schneide. Insbesondere ist eine beidseitige Interessenvertretung bei den derzeit sehr populären Bieterverfahren ein gewagtes Spiel. Sollte es zu einem Bieterverfahren kommen, trägt nicht nur fairerweise der Verkäufer allein die Provision, sondern auch aus Eigeninteresse des Maklers. Aber dies nur am Rande.

 

Achtung Haftung

Für einen Makler kann es aber auch bei einem anderen Thema zu noch größeren finanziellen Einbußen kommen. Das Thema der Haftung sollte daher stets im Hinterkopf eines jeden Profis einen besonderen Platz einnehmen. Falsche Angaben über die Beschaffenheit oder Eigenschaft einer Immobilie können schnell zu größeren Schadenersatzforderungen führen, die so manchen Gewerbetreibenden ins Schwitzen bringen können. Nicht verifizierte Angaben oder Aussagen „ins Blaue“, die den Kunden zufrieden stellen sollen, mögen kurzfristig zum Erfolg führen, nachhaltig kann und wird so ein ordentlicher Kaufmann aber nicht arbeiten. Die Überprüfung aller Angaben einer in Auftrag bekommenen Immobilie beispielsweise hinsichtlich Alter, Größe, Zustand oder Belastungen sind daher stets als Grundlage für eine gute Vermittlung, aber auch als Vermeidung jeglicher Haftungsfallen zu sehen. Im Übrigen einer der häufigen Fälle, weshalb es bei Immobilienverkäufen ohne Beteiligung eines Maklers zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Sicher nicht immer durch absichtliches Täuschen des Verkäufers, meist aus mangelnder Routine der Laienverkäufer.

 

Pflichtversicherung – für IVD Mitglieder

Ja, wo gehobelt wird, da fallen Späne. Auch Profis können Fehler unterlaufen im hektischen Alltag und bei aller Routine. Mitglieder des IVD müssen daher mit Aufnahme in den Berufsverband eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Verbraucherschutz wird großgeschrieben. Sollte ein Kunde durch einen Makler, der Mitglied in seinem Berufsverband ist, geschädigt werden, ist zumindest sichergestellt, dass der Verbraucher hier nicht allein gelassen wird. Hat der Kollege allerdings vorsätzlich gehandelt – dann ist dem Makler zu Recht nicht mehr zu helfen. Gegen eine Verwirkung, also einen zumindest grob fahrlässigen Verstoß der Treuepflichten seiner Auftraggeber gegenüber, gibt es schließlich auch keine Versicherung.

 

Und zum Schluss meine 5 Tipps zum Thema Haftung und Verwirkung:

  1. Fragen Sie Ihren Makler nach seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – als IVD Mitglied ist diese bereits verpflichtend
  2. Lassen Sie sich von Ihrem Makler erklären wer die Provision bezahlt und wie sich seine Pflichten daraus ableiten
  3. Wundern Sie sich nicht, wenn Ihr Makler viele Informationen von Ihnen als Eigentümer wünscht, wundern Sie sich lieber falls nicht
  4. Lassen Sie sich als Käufer die Angaben, die Sie erhalten auch immer schriftlich bestätigen
  5. Makler sollen die Parteien zusammenführen, insbesondere bei beiderseitigem Provisionsverlangen nicht Partei ergreifen

 

Wenn Sie noch unsicher sind, wie Sie richtig beraten werden – sehr gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung. Telefon 07121-310024 oder landgraf@landgraf-immo.de.

Wenn Sie jemanden kennen, der einen nachhaltig arbeitenden Immobilienmakler benötigt, so senden Sie ihm den Beitrag doch einfach zu.

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Ihr Immobilienmakler Christoph Landgraf