Transatlantische Immobilientransaktion

Transatlantische Immobilientransaktion

Gründe für einen Immobilienverkauf

Es gibt verschiedene Gründe warum eine Immobilie verkauft wird. Einer davon ist, dass die derzeit genutzte Immobilie zu groß oder zu klein geworden ist. Das ist für den Makler der Idealfall, da dieser dann den Eigentümern mit dem Verkauf der einen Immobilie und dem Kauf der neuen Immobilie helfen kann. Es gibt aber ehrlicherweise auch Umstände für einen Immobilienverkauf die eher unangenehm sind: Tod, Scheidung und mangelnde Finanzkraft. Neben dem gewissen Fingerspitzengefühl, Einfühlvermögen und Empathie sind praktische und rechtliche Kenntnisse in den Bereichen Erb-, Familien- und Insolvenzrecht gefragt.

 

Premiere in Real Estate English

Eine kürzlich abgeschlossene Immobilienvermittlung war hierbei für mich eine Premiere. Eine Dame ohne direkte Nachkommen hat hierbei ihre Eigentumswohnung an ihre in den Vereinigten Staaten lebenden Nichte und Neffen vermacht. Dies wurde in weiser Voraussicht durch die Erblasserin notariell geregelt, so dass nach dem Ableben die Verteilung der Erbmasse ohne Streitigkeiten und in angenehmer Harmonie erfolgen konnte. Die Erben sind beide amerikanische Staatsbürger, dort geboren, aufgewachsen und damit auch nicht der deutschen Sprache mächtig. Die Konversation erfolgte daher ausschließlich auf Englisch. Mein Real Estate Business English aus meiner Studienzeit war mir dabei äußerst hilfreich. Aufgabe und Anspruch meinerseits war es daher die geerbte Immobilie ihrer lieben Tante nicht einfach nur zu verkaufen, sondern die Erben erst einmal über die Verkaufsabwicklung in Deutschland aufzuklären. Und natürlich auch über die laufenden Schritte des Verkaufsprozesses und der Kaufvertragsabwicklung auf dem Laufenden zu halten und unterstützend tätig zu sein.

 

Happy People

Nach der Auftragserteilung konnte ich schnell einen Interessenten finden der perfekt für die Wohnung passte. Lage, Größe, Schnitt und Zustand sagten ihm auf Anhieb zu. Zumal er auch großes Interesse an der Übernahme des vorhandenen Mobiliars hatte und zügig in die Wohnung einziehen wollte, kam er auch den Verkäufern äußerst gelegen. Binnen weniger Wochen konnte so der Verkauf vorbereitet und vollzogen werden. Da Nichte und Neffe situationsbedingt, mitten in der Hochphase der Corona-Pandemie, nicht nach Deutschland reisen konnten, war es mir leider vergönnt die beiden persönlich kennenzulernen. Der Kaufvertrag wurde daher in Absprache einer auf deutsch-amerikanisches Familienrecht spezialisierten Anwältin durch mich in Vollmacht notariell beurkundet. Anschließend erfolgte die Unterschriftsbeglaubigung der beiden Erben in deutschen Konsulaten in den USA. Bis die Bürokratie alles erledigt hat, ging noch etwas Zeit ins Land, mittlerweile ist aber die Übergabe an den Besitzer erfolgt und meine erste transatlantische Immobilientransaktion abgeschlossen. Ein dickes Lob gab es dann zum Schluss.

 

Und zum Schluss meine 5 Tipps zu in anderen Ländern geerbten Immobilien:

  1. Suchen Sie sich einen erfahrenen Partner vor Ort, mit dem Sie sich verständigen können
  2. Lassen Sie sich über die länderspezifischen gesetzlichen und organisatorischen Bestimmungen aufklären
  3. Denken Sie an eine eventuelle Zeitverschiebung…
  4. Lassen Sie sich über den Prozess der Kaufvertragsabwicklung auf dem Laufenden halten
  5. Great Job, Christoph!

 

Wenn Sie noch unsicher sind, was Sie mit einer geerbten Immobilie anfangen – sehr gerne bin ich Für Sie da. Telefon 07121-310024 oder landgraf@landgraf-immo.de

Wenn Sie jemanden kennen, der eine Immobilie in Reutlingen und Umgebung geerbt hat, so senden Sie ihm den Beitrag doch einfach zu.

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Ihr Immobilienmakler Christoph Landgraf