Wie wird man Mitglied beim IVD?
Die Aufnahmeordnung gibt Auskunft
Als Mitglied im Immobilienverband Deutschland e.V. (IVD) grenzt man sich zu anderen Marktteilnehmer dahingehend ab, dass man gewisse weitere Voraussetzungen erfüllt als das Gesetz schon vorschreibt. Wie in früheren Blogbeiträgen beschrieben (Makler mit Berufsausbildung, Wie wird man Makler?), sind die Hürden für die Berufszulassung, den Erhalt der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, nicht allzu hoch. Trotz aller Bemühungen des IVD und seiner Partnerverbände hat sich daran leider auch (noch) nichts geändert. Der IVD hat daher für seine ordentlichen Mitlieder gewisse Hürden geschaffen, die das Führen des Siegels erlauben. Details hierzu sind in der Aufnahmeordnung des Bundesverbandes und der jeweiligen Regionalverbände geregelt. Lassen Sie mich aber noch betonen, dass es viele Kollegen gibt, die nicht im IVD organisiert sind und trotzdem eine gute Arbeit abliefern.
Zugangshürden
Neben der Grundvoraussetzung, der erteilten Erlaubnis nach § 34c GewO geschäftlich tätig zu sein, wird hier seitens des IVD im Hinblick auf einen umfassenden Verbraucherschutz geachtet. Mitglieder sollen hiernach zum einen über eine ausreichende Fachkenntnis verfügen. Hierzu zählen beispielsweise Nachweise über eine abgeschlossene fachspezifische Ausbildung, ein abgeschlossenes Studium oder Zertifikatslehrgänge mit anschließender Berufserfahrung. „Nur“ jahrelange Berufserfahrung genügt nicht. Weitere Voraussetzung sind die Nennung entsprechender Referenzen, die es bei der Aufnahme zu prüfen gilt, und der Abschluss satzungsgemäßer Versicherungen, namentlich der Vermögensschadenversicherung und der Vertrauensschadenversicherung.
Prüfe wer sich bindet
Sollte ein Interessent keine der genannten Qualifikationen aufweisen, werden diese durch die jeweiligen Regionalverbände geprüft. Die Prüfung kann dabei durch eine schriftliche Prüfung oder ein Fachkundegespräch erfolgen. Und nun komme ich ins Spiel. Zusammen mit einem Geschäftsführer des IVD Süd führe ich regelmäßig diese Gespräche und entscheide anschließend mit ihm die Aufnahme in unseren Verband. Potentielle Mitglieder teilen sich dabei in zwei Gruppen auf: Zum einen die „alten Hasen“, die schon lange am Markt sind und auf Grund sich ständig ändernder Gesetze und Normen informiert halten wollen. Zum anderen Berufsanfänger und Quereinsteiger, die die Angebote von Seminaren, Kongressen und unseres verbandseigenen Immobilienportals nutzen möchten. Beruhigend zu sehen ist, dass der Großteil der Interessenten für eine Mitgliedschaft professionell arbeitet, über gutes Fachwissen verfügt und Ideen hervorbringt, die mir auch schon nutzen konnten. Seien Sie aber beruhigt, der Sinn solcher Gespräche ist und bleibt die Qualität unserer Mitglieder hochzuhalten. Wir haben auch schon kuriose Einstellungen zur Berufsethik, mangelndes Fachwissen oder schlicht weg unseriöse Arbeitsweisen kennenlernen müssen. Eine Aufnahme kam dann natürlich nicht in Frage.
Und nun meine 5 Tipps wie Sie einen qualifizierten Makler erkennen:
- Er ist Mitglied in einem Berufsverband
- Der Berufsverband sollte für eine Mitgliedschaft gewisse Kriterien verlangen
- Die Mitgliedschaft sollte nicht kostenfrei sein
- Lassen Sie sich Referenzen zeigen und fragen Sie im Zweifel beim Verband nach
- Hören Sie sich um, eine Empfehlung spricht für sich
Wenn Sie noch unsicher sind, wie Sie den richtigen Makler finden – sehr gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung. Telefon 07121-310024 oder landgraf@landgraf-immo.de.
Wenn Sie jemanden kennen, der gerade einen Makler sucht, so senden Sie ihm diesen Artikel doch einfach zu. Gerne unterstütze ich und biete eine Hilfestellung an.
Ihr Immobilienmakler Christoph Landgraf