Zusage und dann?
Die weiteren Schritte
Die Immobilie wurde eingehend besichtigt, weiterführende Fragen sind geklärt und Bauch und Herz haben zur Immobilie „ja“ gesagt. Der Immobilienmakler wird angerufen oder per Mail informiert, dass Haus, Wohnung oder Grundstück zusagt und gerne gekauft oder gemietet werden möchte. Doch wie geht es dann weiter? Wie sehen die nächsten Schritte aus? Diese Fragen kommen recht häufig, v.a. natürlich bei Erstmietern oder -käufern. Daher erläutere ich die nächsten Schritte, wie ein Erwerb oder eine Anmietung strukturiert vonstattengeht, sehr gerne.
Anmietung
Bei Immobilien zur Miete erläutere ich i.d.R. bereits bei der Besichtigung wie es im Falle bei Interesse einer Anmietung weiter geht. Am Ende der Besichtigung erhalten die Interessenten von mir das Exposé mit allen relevanten Informationen und eine Selbstauskunft. Die Auskunft über die persönlichen Verhältnisse sind Grundlage für einen Vertragsabschluss, schließlich liegt es im primären Interesse eines Vermieters, dass ein künftiger Mieter seinen Mietzahlungsverpflichtungen auch nachkommen kann. Anhand der Auskunft und überlassener weiterer Unterlagen wie z.B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheiden oder betriebswirtschaftlichen Auswertungen kann dies schnell überprüft werden. Zusätzlich werden mit Einverständnis der Interessenten Auskünfte über Auskunfteien, bei uns die Creditreform, eingeholt. Sollten Angaben in der vertraulichen Selbstauskunft und das Ergebnis der Abfrage differieren, scheidet ein Interessent relativ schnell als potenzieller Mieter aus. Sollte wirtschaftlich alles in Ordnung an, wird in Absprache mit dem Vermieter der Mietvertrag gefertigt und – falls der Eigentümer dies wünscht – ein Kennenlerngespräch organisiert. Bei diesem Termin wird dann auch der Mietvertragsinhalt erläutert und anschließend der Vertrag unterzeichnet.
Kauf
Bei Erwerb einer Immobilie sind ein paar weitere Vorarbeiten nötig. Zunächst sind die Erwerber nach dem Geldwäschegesetzt zu identifizieren und ggf. noch weitere Prüfungen seitens des Maklers vorzunehmen. In der Kurzfassung bedeutet dies, dass wir Kopien der Ausweise anfertigen müssen und akribisch die Legitimation dokumentieren müssen. Für das Finanzamt ist auch die Abfrage der Steueridentifikationsnummern und Weitergabe an den Notar nötig. Der Verkäufer möchte verständlicherweise auf der sicheren Seite sein, dass die Immobilie auch bezahlt werden kann. Die Vorlage einer Finanzierungsbestätigung ist daher Grundvoraussetzung, dass der Notartermin stattfinden kann. Gerne sind wir unseren Kunden über unseren Kooperationspartner, die Albfinanz GmbH behilflich die optimale Finanzierung zu finden. Sobald alle Voraussetzungen für den Abschluss des Kaufvertrags erfüllt sind, wird an den Notar die notwendigen Informationen zur Fertigung des Kaufvertragsentwurfs geleitet. Die weiteren Schritte bis zur Unterschrift finden Sie in meinen Blogbeiträgen: „Die Vorbereitung des Notartermins“, „Wir für Sie“ und „Der Grundstückskaufvertrag“.
Und zum Schluss meine 5 Tipps zu einem gelungenen Abschluss:
- Herz und Verstand müssen „ja“ zur Immobilie sagen
- Vor Vertragsunterzeichnung sollten alle relevanten Punkte besprochen und ggf. mit in die Verträge integriert werden
- Lassen Sie sich Ihre Fragen erläutern
- Lassen Sie den Vertrag ggf. gerne auch von Dritten prüfen
- Lassen Sie sich nicht drängen
Wenn Sie noch unsicher sind, was bei einem Kauf oder eine Anmietung einer Immobilie zu beachten ist – sehr gerne bin ich Für Sie da. Telefon 07121-310024
Wenn Sie jemanden kennen, der eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, so senden Sie ihm den Beitrag doch einfach zu.
Ihr Immobilienmakler Christoph Landgraf