Verkaufen oder Beraten?
Am Anfang steht immer die Bewertung
Vor nicht allzu langer Zeit erhielt ich über das Bewertungstool auf meiner Homepage eine Anfrage über eine kostenlose Immobilienbewertung. So weit so gut, dass kommt öfters vor. In der Regel möchten Eigentümer eine erste unverbindliche Einschätzung zu einem möglichen Verkaufspreis erhalten und auch einen Eindruck über die Qualität des Maklers. Anhand der mir durch den Verkäufer übertragenen Daten erfolgt eine Wertanalyse des Objektes. Das Ergebnis kann nur ein grober Anhaltspunkt sein, ohne Besichtigung und Prüfung aller wertrelevanter Fakten. Aber zurück zum Thema. Der Anfragende hatte nämlich ein für mich bis dahin ungewöhnliches Anliegen. Er hatte für seine Eigentumswohnung bereits einen Käufer aus der Hausgemeinschaft. Offen und ehrlich gab er aber zu, dass er sich mit den Marktgegebenheiten und den Gepflogenheiten einer Immobilientransaktion nicht auskennt und daher um Hilfe bittet.
Transaktionsbegleiter
Ein neues Aufgabengebiet erschloss sich dabei für mich, die Immobilienberatung. Üblicherweise wird bei der Immobilienberatung allerdings der Käufer beraten, nicht der Verkäufer. Vielleicht wäre daher Transaktionsbegleiter der richtigere Begriff. Die Vorstellung des Verkäufers lag darin, dass ich eine Wertermittlung durchführe, der Käufer hatte hier schon seine Vorstellung, den notariellen Kaufvertrag vorbereite, den Kaufvertrag erläutere, ihn zur Beurkundung begleite und schließlich bei der Übergabe dabei bin. Also eigentlich ein ganz normaler Verkauf, nur ohne Vermarktungsprozess. Ich überlegte daher nicht lange und willigte ein, gegen ein pauschales Honorar, zu unterstützen – allerdings mit der Maßgabe, dass er mich mit dem „richtigen Verkauf“ beauftragt, falls sein Interessent abspringt. Ein fairer Deal.
Lieber immer mit Profibegleitung
Nach Besichtigung der Wohnung und Sichtung aller Unterlagen konnte ich die Wertermittlung durchführen, der potenzielle Käufer hat ein sehr faires Angebot abgegeben. Ein paar Besonderheiten gab es noch zu regeln, da die Wohnung erst mit einem Nachtrag der Teilungserklärung gebildet wurde und daher nicht in der ursprünglichen Aufteilungsplanung und Teilungserklärung berücksichtigt war. Dies hatte die zuständige Hausverwaltung über die ganzen Jahre auch in ihren Abrechnungen ignoriert. Leider war die Teilungserklärung und deren Nachtrag erst mit einem recht hohen Aufwand zu beschaffen. Der Erwerber entpuppte sich aber als erfahrener Investor, so dass beide Parteien unter meiner Mitwirkung zügig zueinander fanden. Der Kaufvertrag konnte vorbereitet werden, die Modalitäten zur Kaufpreiszahlung und Übergabe geklärt und schließlich die Beurkundung in die Wege geleitet werden. Auch nach der Beurkundung war ich für die beiden Parteien da, so verzögerte sich die Kaufpreiszahlung um einige Tage, da die vorhandene Grundschuld noch nicht gelöscht war und damit noch keine Fälligkeit gegeben war. Eine Intervention beim Grundbuchamt konnte aber schnelle Abhilfe schaffen. Sie sehen einmal mehr, bei einem Immobilienverkauf lohnt es sich auf einen Profi zu vertrauen, selbst wenn Sie schon einen Käufer haben.
Und zum Schluss meine 5 Tipps, falls Sie bereits einen Käufer für Ihre Immobilie haben:
- Holen Sie sich trotzdem professionelle Unterstützung
- Verkaufen Sie nicht unter Wert
- Prüfen Sie die Finanzierung Ihres Erwerbers
- Geben Sie den Besitz nicht vor vollständiger Kaufpreiszahlung aus der Hand
- Achten Sie auf Haftungsrisiken – verkaufen Sie nur was tatsächlich Ihnen gehört
Wenn Sie noch unsicher sind, ob Sie den privaten Verkauf alleine wagen oder doch einen kompetenten Partner an der Seite haben wollen – lernen Sie mich kennen. Telefon 07121-310024 oder landgraf@landgraf-immo.de Wenn Sie jemanden kennen, der ein Haus oder eine Wohnung selbst verkaufen möchte und schon einen Käufer hat, so senden Sie ihm den Beitrag doch einfach zu.
Ihr Immobilienmakler Christoph Landgraf